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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anerkennung

Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen, sowie die warenspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die aktuelle Version finden Sie unter www.sybaco.ch.
Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Offerten

Sind grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Produkte, Masse, Qualität

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc.

4. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen können nicht anerkannt werden.

5. Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Markt- oder Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer ist in den Offert- und Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.

6. Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen betragen 30 Tage netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

7. Verzugszins

Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 8 % erhoben.

8. Verpackung

Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.

9. Mängelrügen

Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Für das als fehlerhaft anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet; die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
Diese Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB)

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Bau finden Sie unter www.sybaco.ch.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Preise

Für die Berechnung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.
Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.

3. Gewichtsermittlung

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen ermittelten Gewichte.

4. Lieferungen per LKW

Lieferungen per LKW erfolgen bei einem Auftragswert von mindestens CHF 500.-- franko Domizil oder franko Baustelle, gute Zufahrtsmöglichkeit vorbehalten. Ablad und Transportkostenanteil sind nicht inbegriffen. Für LKW-Lieferungen unter CHF 500.-- wird ein Transportzuschlag von CHF 30.-- je Abladestelle verrechnet. Spezialtransporte und schwierige Zufahrtsmöglichkeiten auf Anfrage.

5. Lieferungen per Bahn

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.

7. Transportkostenanteil / LSVA

Bei Auslieferungen per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil (inkl. LSVA) von 2,0 % des Warenwertes, jedoch mindestens CHF 75.--.

8. Kranablad

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 10.-- verrechnet.

9. Positionszuschlag

Für jede Rüstposition kann ein Zuschlag erhoben werden.

10. Mindestfaktura

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 60.--.

11. Werkszeugnisse

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis verrechnet.

12. Resten

Wir behalten uns vor, anfallende Resten in Rechnung zu stellen.

13. Verpackung

Verpackungen werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.

14. Abholung

Abholvergütungen können keine gewährt werden.

15. Retouren

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes Material, speziell beschaffte Artikel und Waren die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht zurückgenommen. Originalverpackte Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von mindestens 25 % des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter CHF 60.-- werden nicht gutgeschrieben. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

16. Ergänzende Lieferbedingungen für Mietgeräte

Miet- und Leihgeräte werden zu Tagespauschalen in Rechnung gestellt. Bei jedem Gerät erfolgt vor der Auslieferung und nach der Rücksendung vom Kunden eine Funktionskontrolle. Defekte oder fehlende Teile, Beschädigungen, Reinigungskosten etc. werden dem Kunden nach Retournierung des Geräts verrechnet.
Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Geräts.

17. Technische Angaben

Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in sämtlichen Unterlagen sind unverbindlich.

18. Beschaffen von Nicht-Lagerartikeln

Für das Beschaffen von nicht lagermässig geführter Ware verrechnen wir unsere effektiven Kosten.

19. Werks- und Streckengeschäfte

Für diese Geschäftsarten gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferwerke.

20. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.